Erbrecht
Erbnachweis (Irtha), Nachlassverzeichnis, gütliche oder gerichtliche Erbteilung, Auflösung der Erbengemeinschaft und Verkauf geerbter Immobilien – auch wenn ein Teil der Erben in Deutschland lebt.
Kanzlei Arouachi · Ville Nouvelle, Fès
Anas Arouachi ist seit 2009 bei der Anwaltskammer Fès zugelassen. Er berät und vertritt Privatpersonen, Familien und Unternehmen vor den Gerichten in Fès (auch Fez geschrieben) und betreut Mandanten in Deutschland, ohne dass sie anreisen müssen.
Kanzlei anschreiben Adresse und Bürozeiten
Ein Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum rechtskräftigen Urteil – für die Fälle, mit denen man sich am häufigsten an einen Anwalt in Fès wendet.
Erbnachweis (Irtha), Nachlassverzeichnis, gütliche oder gerichtliche Erbteilung, Auflösung der Erbengemeinschaft und Verkauf geerbter Immobilien – auch wenn ein Teil der Erben in Deutschland lebt.
Kauf und Verkauf, Prüfung des Grundbuchtitels (titre foncier), Bau- und Eigentümerstreitigkeiten, Mietverhältnisse, Räumung unberechtigter Bewohner.
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, binationale Ehen und Anerkennung (Exequatur) eines deutschen Scheidungsurteils in Marokko.
Verteidigung von Beschuldigten und Vertretung von Opfern, von der Anzeige bis zur Berufung: Diebstahl, Betrug, ungedeckte Schecks, Körperverletzung, Verkehrsunfälle.
Gesellschaftsgründung, Vertragsgestaltung und -verhandlung, Forderungseinzug, Zahlungsbefehl und Gesellschafterstreitigkeiten vor dem Handelsgericht Fès.
Missbräuchliche Kündigung, Abfindungen, Arbeitsunfälle; Klagen gegen Behörden vor dem Verwaltungsgericht: Enteignung, Baurecht, öffentlicher Dienst.
Bevor er 2015 seine eigene Kanzlei in der Ville Nouvelle eröffnete, arbeitete Anas Arouachi sechs Jahre in einer Kanzlei der Stadt. Er bearbeitet jeden Fall selbst und gibt ihn nicht an Mitarbeiter weiter.
Vor den Gerichten in Fès plädiert er auf Arabisch; Mandanten berät er auf Englisch, Französisch, Spanisch und Darija – ein Vorteil für binationale Familien und für Marokkaner in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
In Fès sitzen alle Gerichte, vor denen Ihr Fall verhandelt werden kann, und die Kanzlei tritt dort jede Woche auf:
Außerdem ist sie in Sefrou, Moulay Yacoub, Taounate, Ifrane, El Hajeb und Meknès tätig.
Viele Mandanten der Kanzlei leben im Ausland und haben in Fès eine Wohnung, ein Erbe oder einen Rechtsstreit. Die meisten Schritte lassen sich ohne Reise erledigen:
Das erste Gespräch dient dazu, Ihre Lage zu verstehen und Ihnen offen zu sagen, ob sich ein Verfahren lohnt. Danach wird das Honorar schriftlich festgelegt, pauschal oder nach Verfahrensabschnitten, bevor etwas unternommen wird; Gerichts- und Übersetzungskosten werden gesondert ausgewiesen. Keine Überraschungen.
Ein guter Anwalt bearbeitet regelmäßig Fälle wie Ihren. Prüfen Sie, ob er bei der Anwaltskammer Fès zugelassen ist, fragen Sie nach vergleichbaren Fällen und lassen Sie sich die Kosten schriftlich nennen. Ein Anwalt vor Ort kennt außerdem die Fristen und Gepflogenheiten der Gerichte in Fès.
Die Beratung erfolgt auf Englisch, Französisch, Spanisch oder Arabisch. Diese Seite fasst die Leistungen auf Deutsch zusammen; deutsche Urkunden werden für das Gericht ins Arabische übersetzt.
Selten. Eine im Konsulat unterzeichnete oder mit Apostille versehene Vollmacht genügt für die meisten Schritte: Die Kanzlei vertritt Sie und hält Sie aus der Ferne auf dem Laufenden. Persönlich erscheinen müssen Sie nur, wenn das Gericht es anordnet, etwa zum Versöhnungstermin in einem Scheidungsverfahren.
Ja, nach einem Exequatur-Verfahren vor dem zuständigen Gericht erster Instanz, sofern das Urteil die Voraussetzungen des marokkanischen Familiengesetzbuchs (Moudawana) erfüllt. Die Kanzlei stellt die Unterlagen zusammen und führt das Verfahren.
Einen Einheitstarif gibt es nicht: Der Preis hängt von der Art des Falls, der Zahl der Verhandlungen und der Dringlichkeit ab. In der Kanzlei Arouachi wird der Betrag nach dem ersten Gespräch schriftlich festgelegt, bevor etwas unternommen wird.
Das Gericht erster Instanz mit seiner Familienabteilung, das Berufungsgericht, das Handelsgericht und das Handelsberufungsgericht sowie das Verwaltungsgericht und das Verwaltungsberufungsgericht.
Alles dieselbe Stadt: Fès ist die französische Schreibweise der marokkanischen Behörden und im Deutschen üblich, Fez die englische, Fes eine vereinfachte Form; auf Arabisch فاس.
Schildern Sie Ihr Anliegen in ein paar Zeilen: Die Kanzlei antwortet innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag. Bringen Sie zum Termin einen Ausweis und die Unterlagen Ihres Falls mit: Urteil, Vertrag, Grundbuchtitel, Heiratsurkunde oder Erbnachweis, je nach Fall.